Viele Erwahsene fahren trotz Verbots auf dem Gehweg – und gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch Fussgänger. Kommt es zu einer Kollision, kann der Radfahrer auf dem Schaden sitzenbleiben.
Ein Radfahrer war trotz eines vorhandenen Radwegs auf dem Gehweg gefahren und mit einem Auto kollidiert, welches von einem Parkplatz fuhr. Der Radfahrer klagte, das Gericht aber bescheinigte ihm, dass er grob verkehrswidrig gehandelt habe, da er nicht nur auf dem Gehweg in die verkehrte Richtung, sondern auch viel zu schnell gefahren sei. Bei Schritttempo sei eine Kollision zu vermeiden gewesen. (AG Darmstadt, Urteil vom 11.12.2008 – 304 C 181/08)