Autofahrer, die ihr Fahrzeug als „Waffe“ gegen Radfahrer einsetzen, haben mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Nicht nur, dass sie sich strafrechtlich verantworten müssen, können sie auch zu einem höheren Schmerzensgeld herangezogen werden.
Ein Autofahrer hatte sich geärgert, dass er von einem Radfahrer überholt wurde, und seinen Wagen gegen das Hinterrad des Radfahrer gesteuert. Der Radfahrer stürzte, wurde überrollt und schwer verletzt. Im Strafprozess wurde der Autofahrer wegen Vorsatz zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt; im Zivilprozess führte der Vorsatz zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes. (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.2007 – 4 U 276/07)